Forensische Ermittlungen

Im Falle eines Cyberangriffes sind die Reaktionszeiten kurz und die möglichen Auswirkungen und Schäden groß. Oft wird ein Angriff erst bemerkt, wenn es zu spät ist. Sie wurden gehacked und wissen nicht welche Daten oder Systeme betroffen sind? Wie Sie nun vorgehen sollen und die Beweise gerichtsfest sichern? Welche gesetzlichen Meldepflichten zu erfüllen sind? Wir stehen Ihnen mit unserem Notfall-Team zur Seite, helfen Ihnen beim Management von Sicherheitsvorfällen und führen mit Ihnen Sofortmaßnahmen und die IT-forensische Untersuchung durch.

  • Notfall-Team – sofort verfügbar
  • Beratung und Begleitung bei der Umsetzung der ersten Sofortmaßnahmen
  • Unterstützung bei der Erfüllung gesetzlicher Meldepflichten an Behörden
  • Ermittlungen und Beweissicherungen
  • Bericht für die Geschäftsführung und Behörden

Notfall-Team – sofort verfügbar

Unser Notfall-Team steht Ihnen im Angriffsfall schnell zur Seite und hilft Ihnen innerhalb kürzester Zeit die ersten Sofortmaßnahmen einzuleiten, um das Schadensausmaß zu reduzieren.

Ermittlungen & Beweissicherung

Wir ermitteln für Sie und helfen Ihnen einzuschätzen, welche Systeme betroffen und welche Ihrer Daten kompromittiert wurden. Systematische Analyse und eine Erfassung von Daten und Veröffentlichungen im Darknet und die Beweissicherung für Ihre nachfolgenden rechtlichen Schritte, z.B. Anzeigen, Behördenmeldungen etc.
Die Beweissicherung erfolgt strukturiert und schnellstmöglich in einem maschinenlesbaren Format auf geschützten IT-Systemen, ohne dass Ihre Systeme (erneut) infiziert werden. Zudem haben Sie durch unsere schnelle Reaktionszeit die Möglichkeit Ihre datenschutzrechtlichen Meldefristen (72 Stunden!) zu erfüllen.

Unterstützung beim Krisenmanagement

Durch die Hilfe unseres Notfall-Teams und den nachfolgenden Ermittlungen unterstützen wir Ihr internes Krisenteam oder die eingeschalteten Behörden, helfen das Ausmaß der Vorfälle konkret einzuordnen und beraten Sie bei den nachfolgenden Schritten. Unsere erfahrenen Experten helfen Ihrem Krisenteam bei dem Notfallmanagement und helfen neben der Beweissicherung bei der Meldung an die zuständigen Behörden, z.B. Meldungen an:

  • das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
  • die zuständigen Landesdatenschutzbehörde
  • ggfs. den zuständigen kirchlichen Datenschutzaufsichten
  • den Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
  • Polizei und Staatsanwaltschaft
  • Informationen der betroffenen Personen nach Art. 34 DSGVO

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