HinweisgeberSchutzGesetz

Die Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie durch das deutsche HinweisgeberSchutzGesetz (HinSchG) verpflichtet Unternehmen ab 50 MA bis zum 17.12.2023 und Unternehmen ab 250 MA bereits seit Juli 2023, eine interne Meldestelle nach HinSchG einzuführen. Diese Meldestelle bildet die Möglichkeit potenzielle Gesetzesverstöße (anonym) zu melden.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit die gesetzliche Pflicht zum Betreiben einer internen Meldestelle an uns auszulagern. So entstehen Ihnen keine Aufwände und Sie müssen weder Personal abstellen oder schulen und tragen keine Softwarekosten.

Unsere Dienstleistung erfüllt alle Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz. Vom Meldungseingang, Einhaltung der gesetzlichen Fristen und der Vertraulichkeit über die Bearbeitung der Meldung bis zur finalen Rückmeldung an Hinweisgeber und Geschäftsführung, es fallen für Sie und Ihre Mitarbeiter keine Arbeiten an, wenn Sie es nicht wünschen. Unsere Lösung bietet darüber hinaus auch die Zusammenarbeit im Team, falls Sie Teil des Case-Manager-Teams sein wollen oder eigenem Personal eine aktive Rolle zuweisen möchten.

Ihre Vorteile mit unserer Dienstleistung: Stellung der internen Meldestelle

Wir bieten:

  • Garantierte Verfügbarkeit durch 24/7 erreichbare Plattform und Case-Manager-Team
  • Geschulte und qualifizierte Case-Manager nach §15 HinSchG
  • Unabhängigkeit der Case-Manager sichergestellt
  • Einhaltung der gesetzlich geforderten Fristen durch den Einsatz einer webbasierten Meldeplattform mit:
    • Möglichkeit zur anonymen und verschlüsselten Meldung
    • Ihrem Firmenlogo und Ihrer Corporate Identity auf dem Meldekanal
    • Automatische Empfangsbestätigung des Hinweises
    • Mehrsprachigkeit des Systems (10+ Sprachen)
    • Abbildung von Konzernstrukturen möglich
  • Fertige Textbausteine zur unkomplizierten Erfüllung der gesetzlichen Antworten und Rückmeldungen an die meldenden Personen (Eingangsbestätigung, Schlussmeldung etc. automatische Übersetzung in verschiedene Sprachen falls nötig)
  • Einhaltung der Vertraulichkeit und der datenschutzrechtlichen Vorgaben, technisches System komplett verschlüsselt.

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