Externe Datenschutzbeauftragte

Wir begleiten Sie bei der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Ihrem Unternehmen oder Verein. Unsere TÜV-zertifizierten Experten überwachen für Sie als externe Datenschutzbeauftragte die Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze und helfen Ihnen bei der Einführung und Umsetzung eines Datenschutzkonzeptes in Ihrer Organisation. 

Ihre Vorteile mit unseren externen Datenschutzbeauftragten:

  • Kostengünstiger als ein interner Datenschutzbeauftragter
  • Kein Kündigungsschutz
  • Objektive Sicht auf Unternehmen und Datenverarbeitungsprozesse
  • Branchenübergreifende Erfahrung
  • Keine Weiterbildungskosten, Fachkundenachweis gem. Art. 37 Abs. 5 DSGVO
  • Synergie-Effekte
  • Standardisierte Verfahren und Dokumente

Datenschutzkonzept

Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir ein individuelles Datenschutzkonzept für Ihre Organisation als Leitfaden und Handbuch zur Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze. Dieser Leitfaden beschreibt die Datenverarbeitung personenbezogener Daten in Ihrem Unternehmen oder Verein und dient als Handbuch für den Umgang mit personenbezogenen Daten, möglichen Datenschutzvorfällen und dazugehörigen Meldefristen sowie dem Umgang und der Einhaltung der gesetzlich vorgeschrieben Betroffenenrechte. Das individuelle Datenschutzkonzept sowie die dazugehörige Dokumentation sind wichtiger Bestandteil jedes Datenschutz-Managementsystems.

Fachkundiger Ansprechpartner

Unsere TÜV-zertifizierten Experten haben langjährige Erfahrung in den Bereichen Datenschutz & IT-Sicherheit und stehen Ihren Mitarbeitern in allen Fragen rund um das Thema Datenschutz zur Verfügung. Ob per Telefon, E-Mail oder persönlich vor-Ort, gemeinsam erfüllen wir die datenschutzrechtlichen Anforderungen und wirken so auf eine DSGVO-konformen Datenverarbeitung hin.

Sowohl bei Anfragen oder Kontrollen durch die zuständigen Aufsichtsbehörden als auch als kompetenter Ansprechpartner bei Anfragen von Betroffenen unterstützen wir Sie individuell und unkompliziert und stellen damit eine Einhaltung der gesetzlichen Fristen sicher. Unsere TÜV-zertifizierten Experten verfügen über ausgewiesene juristische und technische Kenntnisse und erfüllen damit die gesetzlichen Anforderungen gemäß Art. 37 Abs. 5 DSGVO.

Unterstützung bei der Datenschutzfolgenabschätzung

Eine Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA) ist laut Art. 35 Abs. 1 DSGVO immer dann vorgeschrieben, wenn neue Verarbeitungstätigkeiten bei Verwendung neuer Technologien aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge haben oder sich eine bestehende Verarbeitungstätigkeit grundliegend ändert. Zudem gibt es eine Reihe von Verarbeitungstätigkeiten, welche aufgrund Ihres Risikos grundsätzlich einer DSFA-Pflicht unterliegen.

Wir unterstützen Sie bei der Durchführung der Datenschutzfolgenabschätzung und sorgen durch den Einsatz von standardisierter Software für eine effektive Möglichkeit für Sie und Ihre Mitarbeiter der Pflicht zur DSFA nachzukommen.

Datenschutzbericht

Durch umfassende Berichte mit allen relevanten Vorkommnissen sowie aktuellen Neuigkeiten zu Technik und Rechtsprechung im Datenschutzrecht informieren wir Sie gezielt über den aktuellen Stand der Datenverarbeitung in Ihrem Unternehmen. Diese Datenschutzberichte basieren auf den Ergebnissen der jährlichen Audits und beinhalten individuelle Handlungsempfehlungen zur Verbesserung des Datenschutzniveaus und zur Erreichung der gesetzlich vorgeschriebenen Schutzziele der DSGVO.

Verfahrensverzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten

Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT) ist eines der gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtdokumente gemäß Art. 30 Abs. 1 DSGVO und enthält eine Übersicht der Datenverarbeitungsprozesse personenbezogener Daten in Ihrer Organisation.

Gerne übernehmen wir für Sie die Erstellung und Pflege dieses Verzeichnisses. Durch individuelle und regelmäßige Audits garantieren wir ein größtmögliches Maß an Aktualität der Dokumentation und helfen Ihnen damit die Datenverarbeitung personenbezogener Daten in Ihrer Organisation stets realitätsgetreu abzubilden und Ihrer gesetzlichen Dokumentationspflicht nachzukommen.

Technische und organisatorische Schutz-Maßnahmen (TOM)

Die Dokumentation der technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz dient der Sicherstellung der in Art. 32 Abs. 1 DSGVO genannten Ziele und stellt sowohl für Sie als Verantwortliche eine wichtige Dokumentation zur Einhaltung des Datenschutzes, als auch für Kunden und Lieferanten ein hohes Maß an Vertrauen in die Sicherheit der Datenverarbeitung in Ihrer Organisation dar.

Durch die fachliche Dokumentation der Schutzmaßnahmen durch unsere Datenschutz- und IT-Sicherheitsexperten sowie einer Bestellung unserer Experten als Datenschutzbeauftragten können Sie Ihre Reputation gegenüber Kunden und Lieferanten glaubhaft steigern.

Sensibilisierung der Mitarbeiter

Neben der Technik ist die größte Fehlerquelle in der täglichen Arbeit menschlicher Natur. Oftmals entstehen Datenschutzvorfälle, weil Mitarbeiter nicht das nötige Bewusstsein für Datenschutz und den generellen Umgang mit personenbezogenen Daten verinnerlicht haben. Datenschutzvorfälle können auch durch falsche Arbeitsabläufe und Prozesse, welche sich über die Jahre im Arbeitsalltag etabliert haben, entstehen.

Wir sensibilisieren Ihre Mitarbeiter mit Hilfe einer Vielzahl an Maßnahmen z.B. über individuelle Datenschutz-Schulungen und informieren Sie regelmäßig über relevante Vorkommnisse. Dadurch helfen wir ein Bewusstsein für das Thema Datenschutz in Ihrer Organisation aufzubauen, die Risikoquelle Mensch zu reduzieren und mögliche Folgen von Datenschutzverstößen, wie z.B. Bußgelder zu vermeiden.

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