Hinweisgeberschutzgesetz – Jetzt die Meldestelle einrichten

Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen ab 50 MA bis zum 17.12.2023 und Unternehmen ab 250 MA bereits seit Juli, ein technisch sicheres Hinweisgebersystem einzuführen. Haben Sie die Meldestelle schon eingerichtet?

Auf was muss ich bei der Umsetzung achten?

Die interne Meldestelle durch eigenes Personal umzusetzen ist anspruchsvoll.

  • Die Meldestelle muss durch geschultes Fachpersonal betrieben werden.
  • Die Meldestelle muss immer erreichbar sein, gesetzliche Fristen müssen eingehalten werden.
  • Ebenso muss die Verfügbarkeit garantiert sein (Vertretungsregelungen sind zu beachten, die Schulung und Berufung von mind. 2 Personen ist also notwendig).
  • Die Vertraulichkeit muss technisch sichergestellt sein (kein einfaches E-Mail-Postfach, kein Administratorzugriff durch die eigene IT-Abteilung).

Ihre Lösung: Hinweisgebersystem as a Service der Riske IT GmbH!
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit die gesetzliche Pflicht zum Betreiben einer Meldestelle komplett an uns auszulagern. So entstehen Ihnen keine Aufwände und Sie müssen keinPersonal abstellen oder schulen und tragen keine Softwarekosten.

Unsere Dienstleistung erfüllt alle Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz, ohne dass Sie sich intern um etwas kümmern müssen. Vom Meldungseingang, Einhaltung der Fristen und der Vertraulichkeit, über die Bearbeitung der Meldung bis zur finalen Rückmeldung an Hinweisgeber und die Geschäftsführung.

Wir bieten:

  • Geschulte und qualifizierte Case-Manager nach §15 HinSchG.
  • Unabhängigkeit der Case-Manager ist sichergestellt.
  • Einhaltung der gesetzlich geforderten Fristen durch den Einsatz einer webbasierten Meldeplattform mit der Möglichkeit zur anonymen und verschlüsselten Meldung.
  • Ihr Firmenlogo und Ihre Corporate Identity auf dem Meldekanal.
  • Mehrsprachigkeit des Systems (10+ Sprachen).
  • Abbildung von Konzernstrukturen für mehrere Tochterunternehmen.
  • Auch geeignet für LkSG.
  • Einhaltung der Vertraulichkeit und der datenschutzrechtlichen Vorgaben.
  • Garantierte Verfügbarkeit durch 24/7 erreichbare Plattform und Case-Manager-Team.
  • Umsetzung bis zum Stichtag 17.12.2023 (für Unternehmen bis 50 MA) garantiert.

Bei Interesse und Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!